Andreas Tamm

Abgeltungsteuer

Am 1. Januar 2009 trat die Abgeltungsteuer in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren, können Sie Ihre Geldanlagen den neuen Gegebenheiten anpassen.

Die Abgeltungssteuer ist eine Vermögenssteuer auf Kapitalerträge, zu denen Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapiergeschäften gehören. Für alle Kapital-Einkünfte gilt seit 2009 ein einheitlicher Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.


Die Kirchensteuer kann Ihre Spar- und Kreditbank eG für Sie abführen. Dafür benötigen wir lediglich Ihr Einverständnis. Geben Sie hierzu einfach das unten stehende Formular ausgefüllt in Ihrer Filiale ab.


Vorteile bringt die neue Abgeltungsteuer bei Anlagen mit Zinserträgen, wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25 % liegt. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können Sie zu viel gezahlte Steuern bei Ihrem zuständigen Finanzamt durch die Einkommensteuererklärung zurückfordern. Die Abgeltungsteuer führt Ihre Spar- und Kreditbank eG direkt an den Fiskus ab.

Abgeltungsteuer | Lassen Sie sich beraten

Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer
(hier: Freistellungsauftrag unberücksichtigt)

Beispiel (ohne Kirchensteuerabzug)
  
Kapitalertrag
1.000,00
Euro
Abgeltungsteuer 25%
250,00
Euro
Solidaritätszuschlag (5,5% von 250,00 EUR)
13,75
Euro
Ertrag nach Steuern
736,25
Euro
 

Besonderheit

Bei der Veräußerung von Wertpapieren können die Nebenkosten abgezogen werden.

Beispiel Aktienverkauf (ohne Kirchensteuerabzug)
  
Veräußerungspreis
1.000,00
Euro
Veräußerungskosten
./.      25,00
Euro
Anschaffungskosten (Kaufkurs und Nebenkosten)
./.    125,00
Euro
Veräußerungsgewinn
850,00
Euro
Abgeltungsteuer 25%
212,50
Euro
Solidaritätszuschlag (5,5% v. 212,50 EUR)
11,69
Euro
Gewinn nach Steuern
625,81
Euro
 

Des Weiteren schränkt die Abgeltungsteuer die Möglichkeit ein, Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Vor 2009 konnten Verluste aus Kapitalvermögen wie z. B. bezahlte Stückzinsen mit Einkünften aus „anderen Einkunftsarten“ verrechnet werden. Die Abgeltungsteuer bietet nur noch die Möglichkeit, Verluste aus Kapitalvermögen mit der gleichen Einkunftsart zu verrechnen (z. B. Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften).


Steuerliche Behandlung einzelner Anlageformen
Erträge aus Aktien, Investmentfonds, Zertifikaten und Zinserträge aus Einlagen bieten nach jetzigem Stand keine steuerfreien Ertragsanteile. Zu den steueroptimierte Anlagen gehören Immobilien, Immobilienfonds und Altersvorsorgeverträge, wie z. B. Riester- und Rürup-Rente.

Wir beraten Sie gern bei der Gestaltung Ihrer individuellen steueroptimierten Anlagestrategie, damit Sie alle Steuervorteile voll ausschöpfen können. Lassen Sie sich zielgerichtet und kompetent von uns beraten. Vereinbaren Sie am besten gleich ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Angebote & Aktuelles

Aktion Frühjahrskredit

Immobilienangebote



Reihenhaus, Stade
21683 Stade
Kaufpreis: 63.500,00 EUR



Wichtige Daten

  • BLZ: 200 698 00
  • BIC CODE:
    GENO DEF 1 HAA