

Abgeltungsteuer
Am 1. Januar 2009 trat die Abgeltungsteuer in Kraft. Damit Sie von
den Neuerungen profitieren, können Sie Ihre Geldanlagen den neuen
Gegebenheiten anpassen.
Die Abgeltungssteuer ist eine Vermögenssteuer auf Kapitalerträge,
zu denen Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapiergeschäften
gehören. Für alle Kapital-Einkünfte gilt seit 2009 ein
einheitlicher Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag
und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer kann Ihre Spar- und Kreditbank eG für Sie
abführen. Dafür benötigen wir lediglich Ihr Einverständnis. Geben
Sie hierzu einfach das unten stehende Formular ausgefüllt in Ihrer
Filiale ab.
Vorteile bringt die neue Abgeltungsteuer bei Anlagen mit
Zinserträgen, wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25 % liegt.
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können Sie zu
viel gezahlte Steuern bei Ihrem zuständigen Finanzamt durch die
Einkommensteuererklärung zurückfordern. Die Abgeltungsteuer führt
Ihre Spar- und Kreditbank eG direkt an den Fiskus ab.
Abgeltungsteuer | Lassen Sie sich beraten
Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer
(hier: Freistellungsauftrag unberücksichtigt)
Beispiel (ohne Kirchensteuerabzug) | ||
Kapitalertrag | 1.000,00 | Euro |
Abgeltungsteuer 25% | 250,00 | Euro |
Solidaritätszuschlag (5,5% von 250,00 EUR) | 13,75 | Euro |
Ertrag nach Steuern | 736,25 | Euro |
Besonderheit
Bei der Veräußerung von Wertpapieren können die Nebenkosten abgezogen werden.
Beispiel Aktienverkauf (ohne Kirchensteuerabzug) | ||
Veräußerungspreis | 1.000,00 | Euro |
Veräußerungskosten | ./. 25,00 | Euro |
Anschaffungskosten (Kaufkurs und Nebenkosten) | ./. 125,00 | Euro |
Veräußerungsgewinn | 850,00 | Euro |
Abgeltungsteuer 25% | 212,50 | Euro |
Solidaritätszuschlag (5,5% v. 212,50 EUR) | 11,69 | Euro |
Gewinn nach Steuern | 625,81 | Euro |
Des Weiteren schränkt die Abgeltungsteuer die Möglichkeit ein, Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Vor 2009 konnten Verluste aus Kapitalvermögen wie z. B. bezahlte Stückzinsen mit Einkünften aus „anderen Einkunftsarten“ verrechnet werden. Die Abgeltungsteuer bietet nur noch die Möglichkeit, Verluste aus Kapitalvermögen mit der gleichen Einkunftsart zu verrechnen (z. B. Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften).
Steuerliche Behandlung einzelner Anlageformen
Erträge aus Aktien, Investmentfonds, Zertifikaten und Zinserträge
aus Einlagen bieten nach jetzigem Stand keine steuerfreien
Ertragsanteile. Zu den steueroptimierte Anlagen gehören Immobilien,
Immobilienfonds und Altersvorsorgeverträge, wie z. B. Riester- und
Rürup-Rente.
Wir beraten Sie gern bei der Gestaltung Ihrer individuellen
steueroptimierten Anlagestrategie, damit Sie alle Steuervorteile
voll ausschöpfen können. Lassen Sie sich zielgerichtet und
kompetent von uns beraten. Vereinbaren Sie am besten gleich ein
unverbindliches Beratungsgespräch.
Angebote & Aktuelles

Wichtige Daten
- BLZ: 200 698 00
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