Das erste, was immer zählt, ist der persönliche Eindruck. Und das ist neben den Schulnoten und dem Benehmen ein entscheidendes Kriterium. Sind diese drei Punkte positiv, steht deiner Zukunft nichts mehr im Wege. Also… Auch, wenn es ein bisschen spießig klingt: Schule ernst nehmen und dann kann die Ausbildung losgehen!!

Beginn der Ausbildung

Der erste Tag bei der neuen Ausbildungsstelle ist gar nicht so einfach… Daher sollte man sich gut vorbereiten. Bring’ folgende Papiere am ersten Arbeitstag mit:

  • Die Kontonummer deines Girokontos für die Überweisung deiner Ausbildungsvergütung
  • VL-Bestätigung von der Bausparkasse Schwäbisch Hall oder Union Investment – Schon dran gedacht? Im Ausbildungsvertrag steht drin, ob du Vermögenswirksame Leistungen bekommst – Lass’ dich von deinem Berater von der Spar- und Kreditbank eG beraten!
  • Lohnsteuerkarte – Erhältlich bei deiner Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung
  • Versicherungsbestätigung deiner Krankenversicherung
  • Rentenversicherungsnummer und Sozialversicherungsnachweis beantragt deine Krankenkasse für dich.


Deine Rechten und Pflichten


Als neuer Azubi hast du so deine Pflichten…

  • … Sorgfaltspflicht bei Erledigung deiner Aufgaben und Arbeiten
  • … Befolgung der Weisungen
  • … pfleglicher Umgang mit Werkzeug und Räumlichkeiten (als seien es deine Eigenen ;-) )
  • … diskrete Behandlung von betriebsinternen Informationen


… und natürlich auch deine Rechte:

  • Dein Lehrbetrieb hat die Pflicht, dir so viel beizubringen, dass du dein Ausbildungsziel erreichen kannst und dein Ausbildungsziel schaffst!
  • Er muss dich für die Berufsschule freistellen.


… und gibt es einmal Probleme…
Mach’ dir keine Sorgen! Es gibt viele Mittel und Wege, Probleme aus der Welt zu schaffen. Im Ausbildungsbetrieb hast du einen Ansprechpartner, z.B. deinen Ausbilder oder einen Ausbildungspaten, der dir sicher weiterhelfen kann. Ansonsten ist der Ausbildungsberater der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer auch noch für dich da, der die Vermittlung zwischen dir und dem Betrieb übernimmt. Auch wenn es Probleme in der Berufsschule gibt, hilft er dir gerne weiter. Bei Insolvenz oder bei Nichtbestehen der Probezeit ist der Ausbildungsberater auch der richtige Helfer!

Probezeit
In der Probezeit hast du und der Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, zu schauen, ob du in den Betrieb passt und für den Beruf geeignet bist und ob dir die Ausbildung gefällt.

Daher solltest du versuchen, die Probezeit für dich zu nutzen und dir ein umfassendes Bild von den Tätigkeiten in diesem Beruf machen. Nur dann kannst du für dich feststellen, ob der Beruf der Richtige für dich ist. Zeig’ Interesse und nutz’ die Chance, den betrieblichen Alltag kennenzulernen. Das Thema Urlaub ist in der Probezeit noch tabu und sollte nur im Ausnahmefall beantragt werden.

Sollte es einmal Probleme geben und du weißt nicht, wie du dich in deiner neuen Umgebung verhalten sollst, hilft oft ein direktes Gespräch mit deinem Ausbilder oder Vorgesetzten. So kannst du Missverständnisse vermeiden und dir die Möglichkeit schaffen, selbst Stellung zu nehmen.


Verkürzen der Ausbildung
Seit dem 01. August 2006 gibt es eine neue Regelung zur Verkürzung der Ausbildung. Bisher konnte sich ein Azubi ein Jahr anrechnen lassen und somit die Ausbildung verkürzen, wenn dieser ein Berufs-Grundbildungsjahr vorweisen konnte. Die Regelung gibt es nun nicht mehr. Wenn nun zu erwarten ist, dass ein Auszubildender sein Ausbildungsziel schneller schafft als vorgesehen, kann er die Ausbildung verkürzen. Allerdings muss der Betrieb und die zuständige Kammer hier zustimmen.

Kommt eine Verkürzung für dich in Frage, solltest du genau prüfen, ob Du mit weniger Zeit schaffst, die Ausbildung erfolgreich zu beenden. Du musst dabei auch bedenken, dass du dir ganz viel Stoff selbst aneignen musst, weil die Berufsschule sich an den geregelten Lehrplan hält und in den seltensten Fällen eine „Verkürzer“-Klasse einrichtet. Hast du dich für eine Verkürzung entschieden, musst du rechtzeitig mit deinem Ausbildungsbetrieb darüber sprechen und einen Antrag bei deiner zuständigen Kammer stellen.

Beendigung der Ausbildung
Die Zeit vergeht wie im Fluge und du bist schon fast durch mit deiner Ausbildung… Da fehlt nur noch das eine… Die Abschlussprüfung!!

Hierüber solltest du dir schon rechtzeitig Gedanken machen, denn je eher daran, umso mehr Stress kannst Du Dir ersparen. Wichtig ist es, dass du dir hierzu einen Plan machst und mit der Vorbereitung frühzeitig beginnst.

Ein Ausbildungsrahmenplan ist eine gute Möglichkeit, um zu überprüfen, ob in einem Thema noch Lücken zu schließen sind. Hast du Fragen? Dein Ausbilder hilft dir bestimmt weiter. Nimm’ dir auch nicht zu viel auf einmal vor, sondern setz’ dir realistische Ziele. Eine kleine Belohnung zwischendurch ist ja vielleicht auch eine kleine Motivation. ;-)

Damit du weißt, was auf dich zukommt, ist es sehr wichtig, dass du dich genau darüber informierst, wie deine Prüfung abläuft. Deine ausgelernten Kollegen können dir bestimmt weiterhelfen; dein Ausbilder, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sind auch sehr gute Informationsquellen. Spiel’ mit einem „Mit-Azubi“ doch einfach mal eine oder mehrere Prüfungen durch. Das Ergebnis zeigt dir deine Schwächen und du hast die Möglichkeit, darauf zu reagieren.

Alte Prüfungen helfen dir auch weiter! Frag’ einfach mal gerade ausgelernte Mitarbeiter oder deinen Ausbilder. Vielleicht gibt es im Ausbildungsbetrieb ja auch Lektüren, die dir bei der Prüfungsvorbereitung weiterhelfen würden. In vielen Berufen werden auch Prüfungsvorbereitungskurse angeboten.

Wenn du dich ausgiebig vorbereitet hast, ist das schon die halbe Miete! Viel Glück!

Nach der Ausbildung
Mit bestandener Prüfung beginnt für dich ein neuer Lebensabschnitt. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Prüfungsausschusses ist somit dein Ausbildungsverhältnis beendet.

Damit du auch weißt, was dann mit dir passiert, empfiehlt es sich, noch vor der Prüfung einmal im Ausbildungsbetrieb nachzufragen. Dieses ist nur von Vorteil, denn somit zeigst du Interesse und du weißt selbst, woran Du bist. So hast du Zeit gewonnen und kannst dich in Ruhe auf die Zeit danach vorbereiten.

Man lernt nie aus… Auch wenn du jetzt noch an die Abschlussprüfung denkst, solltest du dir Gedanken machen, welche Möglichkeiten sich nach der Lehre bieten, um nicht auf der Stelle zu treten. Erkundige dich, vielleicht übernimmt dein Arbeitgeber ja auch einen Teil oder sogar die gesamten Kosten. Auch Bafög ist dann vielleicht eine interessante Sache für dich. Und der größte Vorteil: Du festigst damit deinen Arbeitsplatz.

Ein Studium ist auch eine Möglichkeit, nach der Lehre einen neuen Weg einzuschlagen. Wenn du frühzeitig mit deinem Arbeitgeber darüber redest, hast du ja vielleicht sogar die Chance, weiter in deinem Ausbildungsbetrieb als Aushilfe zu arbeiten. So verlierst du deine Berufspraxis nicht, pflegst deinen beruflichen Kontakt und hast eine finanzielle Spritze, um dir dein Studium zu finanzieren zu können.

Das erste Gehalt
Es ist geschafft… Du verdienst dein eigenes Geld!! Allerdings wirst du ganz schnell merken, dass du auch was abgeben musst, nämlich:

  • Krankenversicherung – Seit dem 01.01.2009 ist der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen auf einheitliche 14,9 % festgelegt. 50 % werden von deinem Arbeitgeber gezahlt und die andere Hälfte wird von deinem Bruttolohn abgezogen.
  • Gesetzliche Rentenversicherung – ca. 10 % deines Bruttolohns fließen in die Rentenversicherung.
  • Pflegeversicherung – ca. 1 % deines Bruttolohns zahlst du in die Pflegeversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung – ca. 1,4 % deines Bruttolohns wird für diese Versicherung abgezogen, damit du im Falle der Arbeitslosigkeit eine Unterstützung bekommst.
  • Einkommensteuer – In der Ausbildung zahlst du diese fast noch gar nicht, erst ab einem bestimmten Einkommen. Mit der Einkommensteuererklärung hast du die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Steuer wieder zurückzubekommen.
  • Solidaritätszuschlag – Das ist die Steuer für den Aufbau der ostdeutschen Bundesländer.
  • Kirchensteuer – Bist du in der Kirche, wird von deinem Einkommen Kirchensteuer in Höhe von ca. 8 – 9 % abgezogen.

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