
Das erste, was immer zählt, ist der persönliche Eindruck. Und das ist neben den Schulnoten und dem Benehmen ein entscheidendes Kriterium. Sind diese drei Punkte positiv, steht deiner Zukunft nichts mehr im Wege. Also… Auch, wenn es ein bisschen spießig klingt: Schule ernst nehmen und dann kann die Ausbildung losgehen!!
Beginn der Ausbildung
Der erste Tag bei der neuen Ausbildungsstelle ist gar nicht so
einfach… Daher sollte man sich gut vorbereiten. Bring’ folgende
Papiere am ersten Arbeitstag mit:
- Die Kontonummer deines Girokontos für die Überweisung deiner Ausbildungsvergütung
- VL-Bestätigung von der Bausparkasse Schwäbisch Hall oder Union Investment – Schon dran gedacht? Im Ausbildungsvertrag steht drin, ob du Vermögenswirksame Leistungen bekommst – Lass’ dich von deinem Berater von der Spar- und Kreditbank eG beraten!
- Lohnsteuerkarte – Erhältlich bei deiner Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung
- Versicherungsbestätigung deiner Krankenversicherung
- Rentenversicherungsnummer und Sozialversicherungsnachweis beantragt deine Krankenkasse für dich.
Deine Rechten und Pflichten
Als neuer Azubi hast du so deine Pflichten…
- … Sorgfaltspflicht bei Erledigung deiner Aufgaben und Arbeiten
- … Befolgung der Weisungen
- … pfleglicher Umgang mit Werkzeug und Räumlichkeiten (als seien es deine Eigenen ;-) )
- … diskrete Behandlung von betriebsinternen Informationen
… und natürlich auch deine Rechte:
- Dein Lehrbetrieb hat die Pflicht, dir so viel beizubringen, dass du dein Ausbildungsziel erreichen kannst und dein Ausbildungsziel schaffst!
- Er muss dich für die Berufsschule freistellen.
… und gibt es einmal Probleme…
Mach’ dir keine Sorgen! Es gibt viele Mittel und Wege, Probleme aus
der Welt zu schaffen. Im Ausbildungsbetrieb hast du einen
Ansprechpartner, z.B. deinen Ausbilder oder einen Ausbildungspaten,
der dir sicher weiterhelfen kann. Ansonsten ist der
Ausbildungsberater der zuständigen Industrie- und Handelskammer
oder Handwerkskammer auch noch für dich da, der die Vermittlung
zwischen dir und dem Betrieb übernimmt. Auch wenn es Probleme in
der Berufsschule gibt, hilft er dir gerne weiter. Bei Insolvenz
oder bei Nichtbestehen der Probezeit ist der Ausbildungsberater
auch der richtige Helfer!
Probezeit
In der Probezeit hast du und der Ausbildungsbetrieb die
Möglichkeit, zu schauen, ob du in den Betrieb passt und für den
Beruf geeignet bist und ob dir die Ausbildung gefällt.
Daher solltest du versuchen, die Probezeit für dich zu nutzen und
dir ein umfassendes Bild von den Tätigkeiten in diesem Beruf
machen. Nur dann kannst du für dich feststellen, ob der Beruf der
Richtige für dich ist. Zeig’ Interesse und nutz’ die Chance, den
betrieblichen Alltag kennenzulernen. Das Thema Urlaub ist in der
Probezeit noch tabu und sollte nur im Ausnahmefall beantragt
werden.
Sollte es einmal Probleme geben und du weißt nicht, wie du dich in
deiner neuen Umgebung verhalten sollst, hilft oft ein direktes
Gespräch mit deinem Ausbilder oder Vorgesetzten. So kannst du
Missverständnisse vermeiden und dir die Möglichkeit schaffen,
selbst Stellung zu nehmen.
Verkürzen der Ausbildung
Seit dem 01. August 2006 gibt es eine neue Regelung zur Verkürzung
der Ausbildung. Bisher konnte sich ein Azubi ein Jahr anrechnen
lassen und somit die Ausbildung verkürzen, wenn dieser ein
Berufs-Grundbildungsjahr vorweisen konnte. Die Regelung gibt es nun
nicht mehr. Wenn nun zu erwarten ist, dass ein Auszubildender sein
Ausbildungsziel schneller schafft als vorgesehen, kann er die
Ausbildung verkürzen. Allerdings muss der Betrieb und die
zuständige Kammer hier zustimmen.
Kommt eine Verkürzung für dich in Frage, solltest du genau prüfen,
ob Du mit weniger Zeit schaffst, die Ausbildung erfolgreich zu
beenden. Du musst dabei auch bedenken, dass du dir ganz viel Stoff
selbst aneignen musst, weil die Berufsschule sich an den geregelten
Lehrplan hält und in den seltensten Fällen eine „Verkürzer“-Klasse
einrichtet. Hast du dich für eine Verkürzung entschieden, musst du
rechtzeitig mit deinem Ausbildungsbetrieb darüber sprechen und
einen Antrag bei deiner zuständigen Kammer stellen.
Beendigung der Ausbildung
Die Zeit vergeht wie im Fluge und du bist schon fast durch mit
deiner Ausbildung… Da fehlt nur noch das eine… Die
Abschlussprüfung!!
Hierüber solltest du dir schon rechtzeitig Gedanken machen, denn je
eher daran, umso mehr Stress kannst Du Dir ersparen. Wichtig ist
es, dass du dir hierzu einen Plan machst und mit der Vorbereitung
frühzeitig beginnst.
Ein Ausbildungsrahmenplan ist eine gute Möglichkeit, um zu
überprüfen, ob in einem Thema noch Lücken zu schließen sind. Hast
du Fragen? Dein Ausbilder hilft dir bestimmt weiter. Nimm’ dir auch
nicht zu viel auf einmal vor, sondern setz’ dir realistische Ziele.
Eine kleine Belohnung zwischendurch ist ja vielleicht auch eine
kleine Motivation. ;-)
Damit du weißt, was auf dich zukommt, ist es sehr wichtig, dass du
dich genau darüber informierst, wie deine Prüfung abläuft. Deine
ausgelernten Kollegen können dir bestimmt weiterhelfen; dein
Ausbilder, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
sind auch sehr gute Informationsquellen. Spiel’ mit einem
„Mit-Azubi“ doch einfach mal eine oder mehrere Prüfungen durch. Das
Ergebnis zeigt dir deine Schwächen und du hast die Möglichkeit,
darauf zu reagieren.
Alte Prüfungen helfen dir auch weiter! Frag’ einfach mal gerade
ausgelernte Mitarbeiter oder deinen Ausbilder. Vielleicht gibt es
im Ausbildungsbetrieb ja auch Lektüren, die dir bei der
Prüfungsvorbereitung weiterhelfen würden. In vielen Berufen werden
auch Prüfungsvorbereitungskurse angeboten.
Wenn du dich ausgiebig vorbereitet hast, ist das schon die halbe
Miete! Viel Glück!
Nach der Ausbildung
Mit bestandener Prüfung beginnt für dich ein neuer Lebensabschnitt.
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Prüfungsausschusses ist somit
dein Ausbildungsverhältnis beendet.
Damit du auch weißt, was dann mit dir passiert, empfiehlt es sich,
noch vor der Prüfung einmal im Ausbildungsbetrieb nachzufragen.
Dieses ist nur von Vorteil, denn somit zeigst du Interesse und du
weißt selbst, woran Du bist. So hast du Zeit gewonnen und kannst
dich in Ruhe auf die Zeit danach vorbereiten.
Man lernt nie aus… Auch wenn du jetzt noch an die Abschlussprüfung
denkst, solltest du dir Gedanken machen, welche Möglichkeiten sich
nach der Lehre bieten, um nicht auf der Stelle zu treten. Erkundige
dich, vielleicht übernimmt dein Arbeitgeber ja auch einen Teil oder
sogar die gesamten Kosten. Auch Bafög ist dann vielleicht eine
interessante Sache für dich. Und der größte Vorteil: Du festigst
damit deinen Arbeitsplatz.
Ein Studium ist auch eine Möglichkeit, nach der Lehre einen neuen
Weg einzuschlagen. Wenn du frühzeitig mit deinem Arbeitgeber
darüber redest, hast du ja vielleicht sogar die Chance, weiter in
deinem Ausbildungsbetrieb als Aushilfe zu arbeiten. So verlierst du
deine Berufspraxis nicht, pflegst deinen beruflichen Kontakt und
hast eine finanzielle Spritze, um dir dein Studium zu finanzieren
zu können.
Das erste Gehalt
Es ist geschafft… Du verdienst dein eigenes Geld!! Allerdings wirst
du ganz schnell merken, dass du auch was abgeben musst, nämlich:
- Krankenversicherung – Seit dem 01.01.2009 ist der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen auf einheitliche 14,9 % festgelegt. 50 % werden von deinem Arbeitgeber gezahlt und die andere Hälfte wird von deinem Bruttolohn abgezogen.
- Gesetzliche Rentenversicherung – ca. 10 % deines Bruttolohns fließen in die Rentenversicherung.
- Pflegeversicherung – ca. 1 % deines Bruttolohns zahlst du in die Pflegeversicherung.
- Arbeitslosenversicherung – ca. 1,4 % deines Bruttolohns wird für diese Versicherung abgezogen, damit du im Falle der Arbeitslosigkeit eine Unterstützung bekommst.
- Einkommensteuer – In der Ausbildung zahlst du diese fast noch gar nicht, erst ab einem bestimmten Einkommen. Mit der Einkommensteuererklärung hast du die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Steuer wieder zurückzubekommen.
- Solidaritätszuschlag – Das ist die Steuer für den Aufbau der ostdeutschen Bundesländer.
- Kirchensteuer – Bist du in der Kirche, wird von deinem Einkommen Kirchensteuer in Höhe von ca. 8 – 9 % abgezogen.
Ausbildung beginnen
Wichtige Daten
- BLZ: 200 698 00
- BIC CODE:
GENO DEF 1 HAA



