
Krankenvollversicherung
Krankenversicherung
Schon seit langem erhält die R+V immer wieder Bestnoten in
unabhängigen Branchenvergleichen und hat sich mittlerweile fest in
der Spitzengruppe der privaten Krankenversicherer etabliert. Die
jüngsten Ratingergebnisse spiegeln besonders eindrucksvoll wider,
dass man sich auf die R+V immer verlassen kann. Hier paßt
einfach alles!
- ausgezeichnete Bilanzkennzahlen
- leistungsstarke Produkte
- hohe Beitragsstabilität
- intensive Kundenorientierung
Pflicht zur Versicherung
Ab dem 1. Januar 2009 gilt eine allgemeine Pflicht zur Versicherung
in Deutschland. Von diesem Zeitpunkt an muss grundsätzlich jede
Person mit Wohnsitz in Deutschland für sich und die von ihr
gesetzlich vertretenen Personen eine Krankenvollversicherung
abschließen.
Kranken-Vollversicherung
Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt die Pflichtgrenze
übersteigt und in den davor liegenden drei Kalenderjahren
überstiegen hat, sind versicherungsfrei. Sie können entscheiden, ob
sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse
weiterversichern oder ob sie sich privat versichern wollen.
Die aktuelle Versicherungspflichtgrenze /
Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2009 bei 48.600 Euro.
Sie wird jährlich an die durchschnittliche Lohn- und
Gehaltsentwicklung angepasst. Versicherungsfrei gewordene
Arbeitnehmer können zur privaten Krankenversicherung (PKV)
wechseln. Oft gibt es beim Wechsel zur PKV zunächst Wartezeiten für
die Inanspruchnahme von Leistungen. Auf diese Wartezeiten werden
aber die Versicherungszeiten in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) angerechnet, so dass für Arbeitnehmer,
die von der GKV zur PKV wechseln, die Wartezeiten grundsätzlich
entfallen.
Wer zur PKV wechseln möchte, nachdem er als Arbeitnehmer
versicherungsfrei geworden ist, kann innerhalb von zwei Wochen nach
Hinweis der Krankenkasse auf die Austrittsmöglichkeit seine
Mitgliedschaft mit Wirkung zum Ende der Versicherungspflicht
beenden. Danach ist ein
Wechsel mit zweimonatiger Kündigungsfrist möglich.
Tarife
- AGIL classic Primärarzttarife mit Basisleistungen für
ambulante ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung
sowie für stationäre Heilbehandlung im Dreibettzimmer ohne privatärztliche Behandlung - AGIL comfort Primärarzttarife mit Leistungen für ambulante
ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung
sowie für stationäre Heilbehandlung im Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung - AGIL premium Krankheitskostenversicherung für ambulante ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung sowie für stationäre Heilbehandlung im Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung
Nach dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 haben Neukunden in den Krankheitskostentarifen der Vollversicherung einen Zuschlag von 10 % auf den Grundbeitrag (ohne sonstige eventuelle Zuschläge) zu zahlen. Dies gilt für die Alter 22 – 60 Jahre. Der Zuschlag dient dazu, die Beiträge ab Alter 65 möglichst konstant zu halten.
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Wichtige Daten
- BLZ: 200 698 00
- BIC CODE:
GENO DEF 1 HAA

