Krankenvollversicherung

Krankenversicherung
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Pflicht zur Versicherung
Ab dem 1. Januar 2009 gilt eine allgemeine Pflicht zur Versicherung in Deutschland. Von diesem Zeitpunkt an muss grundsätzlich jede Person mit Wohnsitz in Deutschland für sich und die von ihr gesetzlich vertretenen Personen eine Krankenvollversicherung abschließen.


Kranken-Vollversicherung
Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt die Pflichtgrenze übersteigt und in den davor liegenden drei Kalenderjahren überstiegen hat, sind versicherungsfrei. Sie können entscheiden, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern oder ob sie sich privat versichern wollen.


Die aktuelle Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2009 bei 48.600 Euro.
Sie wird jährlich an die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Versicherungsfrei gewordene Arbeitnehmer können zur privaten Krankenversicherung (PKV)
wechseln. Oft gibt es beim Wechsel zur PKV zunächst Wartezeiten für die Inanspruchnahme von Leistungen. Auf diese Wartezeiten werden aber die Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angerechnet, so dass für Arbeitnehmer, die von der GKV zur PKV wechseln, die Wartezeiten grundsätzlich entfallen.


Wer zur PKV wechseln möchte, nachdem er als Arbeitnehmer versicherungsfrei geworden ist, kann innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse auf die Austrittsmöglichkeit seine Mitgliedschaft mit Wirkung zum Ende der Versicherungspflicht beenden. Danach ist ein
Wechsel mit zweimonatiger Kündigungsfrist möglich.

Tarife

  • AGIL classic  Primärarzttarife mit Basisleistungen für ambulante ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung
    sowie für stationäre Heilbehandlung im Dreibettzimmer ohne privatärztliche Behandlung
  • AGIL comfort  Primärarzttarife mit Leistungen für ambulante ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung
    sowie für stationäre Heilbehandlung im Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung
  • AGIL premium Krankheitskostenversicherung für ambulante ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung sowie für stationäre Heilbehandlung im Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung

Nach dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 haben Neukunden in den Krankheitskostentarifen der Vollversicherung einen Zuschlag von 10 % auf den Grundbeitrag (ohne sonstige eventuelle Zuschläge) zu zahlen. Dies gilt für die Alter 22 – 60 Jahre. Der Zuschlag dient dazu, die Beiträge ab Alter 65 möglichst konstant zu halten.

R+V Krankenvollversicherung | leistungsstark + gut

Nadja Mehrens R+V Bezirksleiterin

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Wichtige Daten

  • BLZ: 200 698 00
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