Auf dem Weg zur Arbeit sorgt der gesetzliche Unfallschutz für Sie. In Ihrer Freizeit schützen Sie sich mit einer Unfall-Versicherung selbst. Falls doch mal etwas schief geht, sind Sie gut abgesichert.

R+V Unfallversicherung

Das Unfallereignis in der privaten Unfallversicherung
In der Allgemeinen Unfallversicherung bezieht sich der Begriff „ Unfall" auf solche Ereignisse, die zu Personenschäden führen.

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Ein Unfall wird außerdem angenommen wird, wenn eine bestimmte Gesundheitsschädigung durch eine erhöhte Kraftanstrengung eingetreten ist.

Als Unfall gilt danach auch, "... wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule

  • ein Gelenk verrenkt wird oder
  • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."

  

Was ist „Gliedertaxe"?
Gliedertaxe ist sachlich eine Auflistung der Gliedmaßen und Sinnesorgane, die - allein auf der Grundlage medizinischer Maßstäbe - den Grad der Invalidität bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit dieser Körperteile festlegt. Die darin genannten Invaliditätsgrade gelten als feste Größen.

Die von den einzelnen Versicherungsunternehmen verwendeten Gliedertaxen können unterschiedlich sein. Für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Heilberufe gibt es auf Grund besonderer Bedingungen eine verbesserte Gliedertaxe, die eine Höherstufung bestimmter Invaliditätsgrade vorsieht.

R+V Unfallversicherung | Sicherheit in allen Lebenslagen

Nadja Mehrens R+V Bezirksleiterin

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