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Wohnungsbauprämie ab 01.01.2009

Der Staat belohnt Ihre Sparleistung in einen Bausparvertrag mit der Wohnungsbauprämie. Allerdings hat der Gesetzgeber die Prämie für Verträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen werden, neu geregelt.

Die bisherige Regelung war wie folgt
Für Verträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen und mit mindestens einem Sparbeitrag in Höhe des Regelsparbeitrages bis zum Jahresende 2008 bespart wurden, gilt die sogenannte 7-jährige steuerliche Bindungsfrist. Das bedeutet für den Bausparer, dass er nach Ablauf dieser Frist frei über sein Guthaben und die Wohnungsbauprämie verfügen kann. Die Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke ist nicht zwingend erforderlich.

Die neue Regelung sieht wie folgt aus
Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen werden, sind zwingend an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden um eine Prämien-Begünstigung zu erhalten. Sollte der Bausparer diese Verwendung des Bausparguthabens nicht nachweisen können, muss die Prämie zurückgezahlt werden.

Ausnahmeregelung für Sparer unter 25 Jahre
Für junge Leute unter 25 besteht eine Ausnahme von der dauerhaften Zweckbindung der Wohnungsbauprämie. Auch für ab 2009 abgeschlossene Verträge gilt die flexible Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist.

Wohnungsbauprämie | Neue Regelung ab 01.01.2009

Stefan Böhme

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