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Wohnungsbauprämie ab 01.01.2009
Der Staat belohnt Ihre Sparleistung in einen Bausparvertrag mit der
Wohnungsbauprämie. Allerdings hat der Gesetzgeber die Prämie für
Verträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen werden, neu geregelt.
Die bisherige Regelung war wie folgt
Für Verträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen und mit
mindestens einem Sparbeitrag in Höhe des Regelsparbeitrages bis zum
Jahresende 2008 bespart wurden, gilt die sogenannte 7-jährige
steuerliche Bindungsfrist. Das bedeutet für den Bausparer, dass er
nach Ablauf dieser Frist frei über sein Guthaben und die
Wohnungsbauprämie verfügen kann. Die Verwendung für
wohnwirtschaftliche Zwecke ist nicht zwingend erforderlich.
Die neue Regelung sieht wie folgt aus
Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen werden, sind
zwingend an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden um eine
Prämien-Begünstigung zu erhalten. Sollte der Bausparer diese
Verwendung des Bausparguthabens nicht nachweisen können, muss die
Prämie zurückgezahlt werden.
Ausnahmeregelung für Sparer unter 25 Jahre
Für junge Leute unter 25 besteht eine Ausnahme von der dauerhaften
Zweckbindung der Wohnungsbauprämie. Auch für ab 2009 abgeschlossene
Verträge gilt die flexible Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der
siebenjährigen Bindungsfrist.
Wohnungsbauprämie | Neue Regelung ab 01.01.2009

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