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Zulagen & Steuervorteile
Zulagen
- 154,00 EUR Grundzulage
- 185,00 EUR Zulage für jedes bis 2007 geborene Kind
- 300,00 EUR Zulage für jedes ab 2008 geborene Kind
- Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten seit 2008 neben der jährlichen Zulagen einen einmaligen Bonus in Höhe von 200,00 EUR, wenn sie einen neuen Riester-Vertrag abschließen.
Abzug als Sonderausgaben
Gleichzeitig können die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge
(Eigenbeitrag + Zulagen) bis 2100,00 EUR als Sonderausgaben geltend
gemacht werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der
Einkommensteuer-Veranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die
Zulage für den Betreffenden die günstigere Variante ist. Ist die
Steuer-Ersparnis höher als die Zulage, wird der Differenz-Betrag
gutgeschrieben.
Mindestbeiträge
- Damit Sie die volle Zulagen-Förderung erhalten, müssen mindestens 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens (maximal 2100,00 EUR) an Beiträgen in den Riester-Vertag fließen.
- Dieser Beitrag gilt inklusive der staatlichen Zulagen ( 4% vom Jahres-Bruttoeinkommen abzüglich der staatlichen Zulage = Mindestbeitrag, um die volle staatliche Förderung zu erhalten).
- Geringverdiener haben bereits ab 60,00 EUR Eigenbeitrag Anspruch auf die volle staatliche Förderung.
Beantragung der staatlichen Förderung
- Um die staatliche Förderung zu erhalten, erhält der Inhaber eines Riester-Vertrages einen „Antrag auf Altersvorsorge-Zulage“ vom jeweiligen Anbieter. Dieser Antrag muss einmalig ausgefüllt und versendet werden. Damit bevollmächtigen Sie den Anbieter, jährlich die Fördergelder bei der „Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen“ (ZfA) zu beantragen.
- Die Vollmacht gilt bis auf Widerruf.
- Bei Änderung der persönlichen Lebensumstände (z.B. Nachwuchs, Jahres-Bruttoeinkommen) muss der „Antrag auf Altersvorsorge-Zulage“ angepasst werden.
Förderberechtigte Personen
- Staatliche Förderung bekommen alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, Beamte und sonstige Besoldungs-Empfänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dies gilt auch für in Deutschland lebende Ausländer.
Staatliche Förderung erhalten außerdem
- geringfügig Beschäftigte, die in die GRV einzahlen
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Eltern während der 3-jährigen gesetzlichen Erziehungszeit
- pflichtversicherte Landwirte
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die der Versicherungspflicht in der GRV unterliegen
- pflichtversicherte Selbstständige
- Ehepartner - Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Partner die Voraussetzungen erfüllt. Der andere Partner erhält für den zweiten Riester-Vertrag Zulagen, auch wenn er selbst keine Beiträge einzahlt.
- Erwerbsunfähige - Auch Steuerpflichtige, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit beziehen, zählen seit 2008 zum begünstigten Personenkreis. Voraussetzungen sind, dass sie vor diesem Rentenbezug zum begünstigten Personenkreis gehört haben und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Riester-Rente | Zulagen & Steuervorteile

Angebote & Aktuelles

Wichtige Daten
- BLZ: 200 698 00
- BIC CODE:
GENO DEF 1 HAA

