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FATCA

Meldepflicht für US-amerikanische Konto- und Depotinhaberinnen und -inhaber

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein US-amerikanisches Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Deutsche Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden zu fragen, ob sie bzw. wirtschaftlich Berechtigte steuerlich in den USA ansässig sind. Ist das der Fall, leitet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen zu Konten und Kapitalerträgen an die US-Finanzbehörde Internal Revenue Service (IRS) weiter.

Zur Ermittlung Ihrer steuerlichen Ansässigkeit benötigen wir eine Selbstauskunft. Diese können Sie bequem digital in Ihrem OnlineBanking abgeben.

Wer ist betroffen?

Die unbeschränkte Steuerpflicht in den USA ist an die US-Staatsangehörigkeit und weitere vergleichbare Rechtspositionen geknüpft:

  • US-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger sind unabhängig von ihrem Wohnsitz stets in den USA steuerpflichtig. Das gilt auch, wenn sie sich für gewöhnlich in einem Nicht-US-Staat aufhalten und dort unbeschränkt steuerpflichtig sind.
  • Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den USA sind dort steuerpflichtig. 
  • Konten und Depots von natürlichen Personen sowie von Unternehmen bzw. Gesellschaften, die ihren Sitz, ihre Gründung oder ihre Adresse in den USA aufweisen, oder an denen US-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind.

Was wird gemeldet?

Meldepflichtig sind Einlagekonten wie Kontokorrent-, Spar- und Termineinlagen, sowie Wertpapierdepots von in den USA steuerlich ansässigen Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern oder wirtschaftlich Berechtigten. Gemeldet werden müssen außerdem Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge sowie Bruttoerlöse aus der Einlösung, Veräußerung oder Abtretung von Finanzinstrumenten.

Aufforderung zur Selbstauskunft

Im OnlineBanking können Sie Ihre Selbstauskunft abgeben

Wir sind als Bank gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Kundinnen und Kunden zu fragen, ob sie steuerlich im Ausland ansässig sind. Ohne diese Selbstauskunft dürfen insbesondere Neukundinnen und Neukunden keine Konten bei uns eröffnen.

Prüfung Ihrer Kundendaten

Ergeben sich bei der Überprüfung Ihrer Kundendaten Hinweise auf eine steuerliche Ansässigkeit in den USA, bitten wir Sie, Ihren Steuerstatus zu klären.

Mögliche Hinweise sind:

  • eine US-amerikanische Telefonnummer, wenn uns keine deutsche Rufnummer vorliegt,
  • eine aktuelle Post- oder Hausadresse in den USA,
  • eine Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit Anschrift in den USA.

Bestätigen oder Widerlegen der steuerlichen Ansässigkeit

Sie können uns auf unsere Anfrage hin bestätigen, dass Sie in den USA steuerlich ansässig sind. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, entsprechende Hinweise durch geeignete Belege zu widerlegen.

Wenn Sie bestätigen, dass Sie in den USA steuerlich ansässig sind, übermitteln wir die meldepflichtigen Daten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Können Sie eine steuerliche Ansässigkeit in den USA widerlegen, besteht keine Meldepflicht. Erhalten wir keine Rückmeldung, müssen wir die meldepflichtigen Kontodaten an das BZSt übermitteln.

Beraterin mit Headset vor einem Computer in einer Bankfiliale

Common Reporting Standard

Mit dem Common Reporting Standard können Staaten untereinander Daten über steuerlich im Ausland Ansässige austauschen. Damit trägt er dazu bei, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

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Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Informationen

Gesetze und Informationen zu FATCA
  • Alle deutschen Finanzinstitute sind nach § 117c Abgabenordnung in Verbindung mit der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung zur Meldung von steuerlich relevanten Informationen über US-Kundinnen und -Kunden verpflichtet.

    Hintergrund ist, dass Deutschland am 31. Mai 2013 mit den USA einen Vertrag geschlossen hat. Dieser wurde am 23. Juli 2014, basierend auf der Ermächtigungsgrundlage in § 117c der Abgabenordnung, durch die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung in nationales Recht überführt.

    Die USA haben mit über 90 FATCA-Partnerländern, darunter alle wesentlichen Finanzzentren, zwischenstaatliche FATCA-Verträge abgeschlossen. Die FATCA-Partnerländer sind verpflichtet, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten Informationen über Konten von US-Kundinnen und -Kunden zu erheben und der amerikanische Finanzverwaltung IRS zur Verfügung zu stellen. Die USA verpflichten sich im Gegenzug, dem jeweiligen FATCA-Vertragspartnerland Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US -Steuerbehörde von US-Finanzinstituten erhebt.